Veräußerung von Sportgeräten
Soweit es sich um Geräte handelt, die im sportlichen Bereich genutzt worden sind, ist eine Zuordnung zum ZwB vorzunehmen (Verkauf gebrauchter Geräte). Werden Sportgeräte als Handelsware verkauft, liegt ein wiG vor.
Verleih von Sportgeräten
Der Verleih an Mitglieder ist ZwB, soweit dies zu anderen Bedingungen als an Nichtmitglieder erfolgt. Der Verleih an Nichtmitglieder ist wiG. (S. auch Anwendungsbeispiel Sportverein Sportveranstaltung und Einzelfragen).
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