• Die wirtschaftliche Betätigung dient dazu, diesteuerbegünstigten, satzungsgemäßen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen.
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Jede übrige wirtschaftliche Betätigung, die weder Vermögensverwaltung noch Zweckbetrieb ist. Beispiele:
• der Verkauf von Speisen und Getränken
• die Einnahme von Werbung
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