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Abgrenzung des Zweckbetriebs vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Übersicht:


Zweckbetrieb
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiG)
• Die wirtschaftliche Betätigung dient dazu, diesteuerbegünstigten, satzungsgemäßen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen.


Jede übrige wirtschaftliche Betätigung, die weder Vermögensverwaltung noch Zweckbetrieb ist. Beispiele:

der Verkauf von Speisen und Getränken

die Einnahme von Werbung
• Der Satzungszweck kann ohne die wirtschaftliche Betätigung nicht erreicht werden.


• Die sog. „Wettbewerbsklausel“ ist eingehalten, d.h. der Verein tritt nicht in größerem Umfang zu anderen nicht begünstigten Unternehmen in Wettbewerb.



(s. auch Beispiele zur Abgrenzung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – Zweckbetrieb,
Vereinfachungsregel und Steuerlich relevante Einkommenssphären der gemeinnützigen Körperschaft).




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