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Erträge des ideellen Bereichs
Als Erträge des ideellen Bereichs kommen typischerweise in Frage

- Spenden,

- Aufnahmegebühren,

- Sponsoreneinnahmen, wenn der Verein an den Werbemaßnahmen nicht aktiv mitwirkt (Koordinierter Ländererlass v. 18.2.1998, IV B 2 – S 2144 – 40/98 / IV B 7 – S 0183 – 62/98, BStBl. 1998 I S. 212),

- Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse,

- Dienstleistungsbeiträge, d.h. Geldbeiträge anstelle einer beschlossenen Arbeitsleistung,

- echte Mitgliederbeiträge i. S. d. § 8 Abs. 6 KStG, d.h. solche Mitgliedsbeiträge, die von den Mitgliedern nach der Satzung zur Erfüllung des satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecks zu entrichten sind,

- Zuschüsse der öffentlichen Hand.

Hinweis: Die Erträge im ideellen Bereich sind stets steuerfrei.

(s. dazu auch Ideeller Bereich, Ausgaben des ideellen Bereichs und Gemischte Aufwendungen.)




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