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Gemischte Aufwendungen
Gemischte Aufwendungen sind solche Aufwendungen, die in allen Bereichen einer gemeinnützigen Körperschaft anfallen können. Ein typisches Beispiel sind Portokosten, die

- im ideellen Bereich, wenn zu einer Mitgliederversammlung eingeladen wird,

- im Zweckbetrieb, wenn z.B. Eintrittskarten per Post verschickt werden,

- im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn Briefe an Werbepartner versendet werden,

anfallen können. Ein anderes wichtiges Beispiel für gemischte Aufwendungen findet sich im Bereich des Sportvereins, wenn ein Turnier oder eine Mannschaft durch Sponsorengelder finanziert wird. In einem derartigen Fall hat der BFH entschieden, die Kosten für den Spielbetrieb seien satzungsgemäß entstanden und könnten nicht mit den Werbeeinnahmen saldiert werden (BFH v. 27.3.1991 I R 31/91, BStBl. 1992 II S. 103). Bei den gemischten Aufwendungen lässt die Finanzverwaltung eine Schätzung zu, wenn ein objektiver Maßstab für die Aufteilung der Kosten gefunden werden kann (z.B. bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern entsprechend der Nutzung).

Die Aufwendungen werden dann anteilig auf die einzelnen Bereiche verteilt. Beispielsweise hat die OFD Hannover in einem konkreten Fall entschieden, bei Musikvereinen könne bezüglich der Aufwendungen für Noten, Uniformen, Verstärker, Musikinstrumente die Aufteilung entsprechend den Stunden von Auftritten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im ideellen Bereich bzw. Zweckbetrieb erfolgen (OFD Hannover, Verfügung v. 10.3.1999, S 2729 – 331 – StO 214/S 2729 – 694 – StH 233, DB 1999 S. 1093).

Typische gemischte Aufwendungen sind:

- Löhne / Gehälter,

- Lohnsteuer,

- Sozialversicherung,

- Raumkosten, Miete / Pacht,

- Raumnebenkosten,

- Büromaterial,

- Porto,

- Telefon,

- Reisekosten, einschl. Verpflegungsaufwand,

- Abschreibungen,

- GWG,

- Grundstücks-, Fahrzeugs-, Buchhaltungskosten,

- Rechts- und Beratungskosten,

- Umsatzsteuer.

(s. dazu auch Ideeller Bereich, Erträge im ideellen Bereich und Ausgaben des ideellen Bereichs.)




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