www.gemeinnuetzigkeit.info | Home | Literatur | Kontakt | Impressum |
Spielertrainer
Nimmt ein „Spielertrainer“ an sportlichen Veranstaltungen des Vereins teil und erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, ist es entscheidend, ob man diese Vergütung in Trainervergütung einerseits und Spielerentschädigung andererseits aufteilen kann (AEAO zu § 67a IV Tz. 12).

Es sollte vertraglich festgelegt werden, wie viel er als Trainervergütung und wie viel als Aufwandsentschädigung erhält. Bleibt die Aufwandsentschädigung unter den festgelegten Grenzen (s. o.) oder wird er nur für die Trainertätigkeit bezahlt, so gilt der Trainer nicht als bezahlter Spieler / Sportler.

Es ist auch unschädlich, wenn Spieler von dritter Seite angestellt und für ihre tatsächlich durchgeführte Arbeit eine angemessene Vergütung erhalten, selbst wenn sie unter Lohnkürzung zum Training freigestellt werden.

(Siehe hierzu auch Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Zwei Komponenten der Sportveranstaltung).




zurück zurück zu S
zum Lexikon zurück zum Lexikon