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Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
– 2 Komponenten der Sportveranstaltung


Nach § 67a AO setzen sich Sportveranstaltungen aus zwei Teilbereichen zusammen:

• den reinen Sportveranstaltungen und

• dem übrigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wiG)



Übriger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Bewirtung Werbung
Sportveranstaltung

Einnahmen

• Startgelder

• Zuschüsse

• Eintrittsgelder

• Kursgebühren

• Ablösezahlungen

• Zahlungen aus
Übertragunsrechten


• Verkaufspreise aus Speisen, Getränken, Ansteckern usw.

• Eintritt ins Festzelt


• Erlöse aus Inseraten, Werbeplakaten usw.


Ausgaben

Startnummern

• Schiedsrichter

• Pokale, Urkunden

• Zahlungen an Helfer und
Sanitäter

• Plakate, soweit nicht Werbung

• Hallenkosten

• Bälle

• Preisgelder

• Zahlungen an Sportler

• Verpflegungs- und Über-
nachtungskosten von Sportlern




• Einkauf von Speisen, Getränken, Ansteckern usw.

• Miete Festzelt und Festzeltausstattung

• Genehmigungsgebüh-ren für Festveran-staltungen

• GEMA

• Musikkapelle

• Zahlungen an Helfer einschl. Lohnsteuer




• Kosten der Werbung; ggf. pauschal 25% der Werbeeinnahmen


(S. auch Anwendungsbeispiel Sportverein – Sportveranstaltung)



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