www.gemeinnuetzigkeit.info | Home | Literatur | Kontakt | Impressum |
Sportreisen
Sportreisen sind dann ein ZwB, wenn die sportliche Betätigung wesentlicher Bestandteil der Reise ist. Reisen, bei denen die Erholung der Teilnehmer im Vordergrund steht, sind nicht begünstigt. Hingegen sind Jugendreisen (Bis zum 18. Lebensjahr) stets steuerbegünstigt.

Zuschüsse zu Auslandsreisen Erwachsener stehen der Gemeinnützigkeit entgegen, wenn die reise allgemeintouristischen Charakter hat, d.h. die aktive Teilnahme an einer Sportveranstaltung nicht fast ausschließlich die Ursache der Reise war. (s. auch Anwendungsbeispiel Sportverein – Sportveranstaltung und Einzelfragen).




zurück zurück zu S
zum Lexikon zurück zum Lexikon