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Startgelder an Sportler
Werden an bezahlte Sportler Startgelder / Antrittsgelder bezahlt, so stellen sie Einkünfte des Sportlers dar und sind von diesem zu versteuern. Bei ausländischen Sportlern ist an den Steuerabzug zu denken, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen bezahlten oder um einen nicht bezahlten Sportler handelt.

(Siehe hierzu auch Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Zwei Komponenten der Sportveranstaltung).




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