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Umsatzsteuer: Zuordnung der Eingangsleistung zum nichtunternehmerischen Bereich
Grundsätzlich ist die Vorsteuer aus derartigen Eingangsleistungen nicht abzugsfähig, selbst dann nicht, wenn diese unternehmerisch verwendet werden. Im letzten Fall kann aber ein nicht zum Unternehmensvermögen der gemeinnützigen Körperschaft gehörender Gegenstand auch nicht zu einer steuerbaren Lieferung, einem Entnahme- oder Verwendungseigenverbrauch nach § 3 Abs. 1b UStG führen. (s. auch Vorsteuerabzug).




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