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Umsatzsteuer: Lieferungen und sonstige Leistungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Grundsätzlich unterliegen alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich einer gemeinnützigen Körperschaft (siehe Übersicht), die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, der Umsatzsteuer.

Hierunter fallen

- Eintrittsgelder,

- Startgelder,

- Ablösezahlungen bei Freigabe eines Fußballspielers,

- Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeartikeln,
Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Anlagegütern,

- Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen,

- Werbeeinnahmen,

- Sponsorengelder,

- Lotterieeinnahmen,

- Beherbergungsumsätze, Einnahmen aus Kursen, Vorträgen, Lehrgängen, Frei-
zeiten, Zeltlagern.

(s. auch Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze).



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