Grundsätzlich unterliegen alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich einer gemeinnützigen Körperschaft (siehe Übersicht), die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, der Umsatzsteuer.
Hierunter fallen
- Eintrittsgelder,
- Startgelder,
- Ablösezahlungen bei Freigabe eines Fußballspielers,
- Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeartikeln,
Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Anlagegütern,
- Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen,
- Werbeeinnahmen,
- Sponsorengelder,
- Lotterieeinnahmen,
- Beherbergungsumsätze, Einnahmen aus Kursen, Vorträgen, Lehrgängen, Frei-
zeiten, Zeltlagern.
(s. auch Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze).
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