Unter steuerbaren Umsätzen versteht man solche Umsätze, die möglicherweise der Umsatzsteuer unterliegen können. Hierunter fallen vor allem
• Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG,
• die unentgeltlichen Wertabgaben, § 3 Nr. 1b u. 9a UStG,
• der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.
Steuerpflichtige Umsätze sind solche (steuerbaren) Umsätze, für die es keine ausdrückliche Steuerbefreiung nach § 4 UStG gibt und die damit der Umsatzsteuer unterliegen. (Siehe hierzu auch Umsatzsteuer).
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