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Umsatzsteuer: Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze
Unter steuerbaren Umsätzen versteht man solche Umsätze, die möglicherweise der Umsatzsteuer unterliegen können. Hierunter fallen vor allem

Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG,

• die unentgeltlichen Wertabgaben, § 3 Nr. 1b u. 9a UStG,

• der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG.

Steuerpflichtige Umsätze sind solche (steuerbaren) Umsätze, für die es keine ausdrückliche Steuerbefreiung nach § 4 UStG gibt und die damit der Umsatzsteuer unterliegen. (Siehe hierzu auch Umsatzsteuer).



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