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Umsatzsteuer: Innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer.

§ 1a Abs. 1 UStG besagt: „ Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber)

aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen

Mitgliedstaates [...],

2. der Erwerber ist

a) ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt [...]

und

3. die Lieferung an den Erwerber

a) wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines

Unternehmens ausgeführt [...].“

(s. auch Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze, Erwerb für den nichtunternehmerischen Bereich)



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