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Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrssteuern. Voraussetzung für die USt-Pflicht ist, dass

• das Steuersubjekt Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist und

• steuerbare Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustausches i. S. d. § 1 UStG erbringt.

Beide Voraussetzungen können von gemeinnützigen Körperschaften erfüllt sein, so dass auch gemeinnützige Körperschaften der Pflicht zur Umsatzsteuer unterliegen können.

Wie auch bei z.B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grundsteuer hängt die Pflicht zur USt sowie die Höhe der zu entrichtenden USt von dem Einkommensbereich der Körperschaft ab, in dem ein Umsatz erzielt wurde.

Siehe hierzu auch:

- Übersicht

- Unternehmereigenschaften der gemeinnützigen Körperschaft

- Leistungen im Leistungsaustausch

- Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze

- Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG

- Steuersätze

- Option zur Umsatzsteuer

- Vergütung der Umsatzsteuer

- Vorsteuerabzug

- Sponsoring



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