Das Steuerobjekt der GewSt ist der Gewerbeertrag, d.h. der körperschaftsteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt / vermindert um Hinzurechnungen / Kürzungen nach den §§ 8 u. 9 GewStG.
Beispiele für diese Hinzurechnungen / Kürzungen:
• Hinzurechnung der Hälfte der lfd. Dauerschuldzinsen,
• Kürzung um 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, soweit der Grundbesitz dem wiG zuzuordnen ist.
(s. auch Steuersubjekt, Besteuerungsgrundsätze, Berechnung der Gewerbe-steuer für Körperschaften)
|
|