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Gewerbesteuer: Steuerobjekt
Das Steuerobjekt der GewSt ist der Gewerbeertrag, d.h. der körperschaftsteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt / vermindert um Hinzurechnungen / Kürzungen nach den §§ 8 u. 9 GewStG.


Beispiele für diese Hinzurechnungen / Kürzungen:

• Hinzurechnung der Hälfte der lfd. Dauerschuldzinsen,

• Kürzung um 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, soweit der Grundbesitz dem wiG zuzuordnen ist.

(s. auch Steuersubjekt, Besteuerungsgrundsätze, Berechnung der Gewerbe-steuer für Körperschaften)




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