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Steuerlich unschädliche Betätigungen in Abweichung von den §§ 55 – 57 AO
1. Ausnahmen von der Unmittelbarkeit

2. Ausnahmen von der Ausschließlichkeit und der Selbstlosigkeit – Versorgung des Stifters und seiner Angehörigen


3. Ausnahmen von der zeitnahen gemeinnützigen Mittelverwendung


(s. auch Besteuerung der gemeinnützigen Vereine und Stiftungen)




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