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Vermögensteuer
Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer.

Auf der Grundlage des Beschlusses des BVerfG v. 22.6.1995, 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995, 655, 665 wird die VSt wegen teilweiser Verfassungswidrigkeit ab dem Veranlagungszeitraum 1997 nicht mehr erhoben. Gleichwohl ist sie nicht aufgehoben.

Für Veranlagungszeiträume bis einschl. 1996, d.h. für alle bis zum 31.12.1996 verwirklichten Tatbestände, lässt die Entscheidung des BVerfG auch nach dem 31.12.1996 noch eine verfassungsgemäße Festsetzung der VSt zu.

Siehe hierzu auch:

- Steuersubjekte

- Steuerobjekt

- Besteuerungsgrundsätze



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