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Voraussetzungen der Steuervergünstigung für gemeinnützige Vereine und Stiftungen
Voraussetzungen der Steuervergünstigung für gemeinnützige Vereine und Stiftungen sind

- Förderung der Allgemeinheit

- Selbstlosigkeit

- Ausschließlichkeit

- Unmittelbarkeit

(s. auch Steuerbegünstigte Zwecke).



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