Typische Einnahmen sind
- Startgelder bei Turnieren, soweit nicht ZwB oder VermVerw,
- Eintrittsgelder bei Turnieren und Verbandsspielen, soweit nicht ZwB oder
VermVerw,
- Eintrittsgelder bei Konzerten oder Theaterveranstaltungen,
- Eintrittsgelder bei Tierschauen,
- Umlagen für Trainingskosten einschl. Trainingslager, soweit nicht ZwB oder
Vermögensverwaltung,
- Zuzahlungen beim Musikunterricht usw.,
- Tanzkurs- / Skikursgebühren,
- Einnahmen aus Tombolas (soweit genehmigt),
- Ablösezahlungen, soweit nicht ZwB oder VermVerw,
- Zuschüsse zu Turnieren, soweit nicht ZwB oder VermVerw,
- Vermietung von Tennishallenstunden an Vereinsmitglieder.
(s. hierzu auch: Zweckbetrieb, Voraussetzungen für Zweckbetriebe, Katalog der Zweckbetriebe und Ausgaben im Zweckbetrieb.)
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