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Zweckbetrieb: Einnahmen
Typische Einnahmen sind

- Startgelder bei Turnieren, soweit nicht ZwB oder VermVerw,

- Eintrittsgelder bei Turnieren und Verbandsspielen, soweit nicht ZwB oder
VermVerw,

- Eintrittsgelder bei Konzerten oder Theaterveranstaltungen,

- Eintrittsgelder bei Tierschauen,

- Umlagen für Trainingskosten einschl. Trainingslager, soweit nicht ZwB oder
Vermögensverwaltung,

- Zuzahlungen beim Musikunterricht usw.,

- Tanzkurs- / Skikursgebühren,

- Einnahmen aus Tombolas (soweit genehmigt),

- Ablösezahlungen, soweit nicht ZwB oder VermVerw,

- Zuschüsse zu Turnieren, soweit nicht ZwB oder VermVerw,

- Vermietung von Tennishallenstunden an Vereinsmitglieder.

(s. hierzu auch: Zweckbetrieb, Voraussetzungen für Zweckbetriebe, Katalog der Zweckbetriebe und Ausgaben im Zweckbetrieb.)




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