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Spendenregelung – alt: Höhe der Abzugsfähigkeit von Spenden
Begünstigte Spenden können jährlich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgezogen werden, und zwar bis zu 5 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bis zu 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG) sowie bei der

Gewerbesteuer: des um die Hinzurechnungen und Kürzungen erhöhten bzw. verminderten Gewinns (§ 7 GewStG). Was im Sinne des Gesetzes unter den Begriffen Einkünfte, Einkommen bzw. Umsätze, Löhne und Gehälter zu verstehen ist, ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften der Steuergesetze. Für die Berechnung des Höchstbetrages ist entweder auf das Einkommen oder auf die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter des Kalenderjahres abzustellen.

Verfolgen Körperschaften wissenschaftliche und mildtätige Zwecke sowie kulturelle Zwecke, die als besonders förderungswürdig anerkannt worden sind, erhöht sich dieser Betrag von 5 % um weitere 5 % auf 10 %; die alternative 2-Promille-Grenze bleibt aber unverändert (§ 10 Abs. 1 S. 2 EStG).

Für Körperschaften als abzugsberechtigte Spender gilt analog § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 u. 2 KStG.

Verfolgen Körperschaften gemeinnützige Zwecke, für die sowohl die 5%- als auch die 10%-Grenze gilt, muss in der Mittelverwendung eine einwandfreie Zuordnung nachweisbar sein, was durch eine Bestätigung über die Verwendung für einen privilegierten bzw. nichtprivilegierten Zweck seitens der gemeinnützigen Körperschaft auf der Spendenbescheinigung erreicht wird.

Die jeweiligen Höchstbeträge in Höhe von 5 % bzw. 10 % stellen jeweils auf das einzelne Kalenderjahr ab.

Bei Ehegatten sind die Einkünfte zusammenzurechnen. Bei getrennter Veranlagung kommt es auf den Leistenden an. Die begünstigten Ausgaben sind dann im Rahmen des Höchstbetrages bei Ehegatten je zur Hälfte zu berichtigen, sofern sie nicht eine andere Aufteilung beantragen.

Siehe hierzu auch:

- Alte Spendenregelung - Übersicht

- Abzugsberechtigte Personen

- Zuwendungsbestätigung

- Großspendenregelung




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