Typische Erlöse im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind
- Startgelder, soweit nicht Zweckbetrieb,
- Eintrittsgelder, soweit nicht Zweckbetrieb,
- Sponsorengelder, soweit nicht Zweckbetrieb,
- Zuschüsse zu Sportveranstaltungen des wiG,
- Werbeeinnahmen,
- Fernsehgelder,
- Ablösezahlungen,
- Einnahmen von Gästespielern,
- Hallenvermietung an Nichtmitglieder (und an Mitglieder zu gleichen / ähnlichen Konditionen),
- Verkauf von Speisen und Getränken.
Siehe hierzu auch:
- Definition und Merkmale
- Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
- Verluste beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Betriebsausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Abweichendes Wirtschaftsjahr bei Vereinen
- Mehrere Vereine unterhalten gemeinsam einen wirtschaftlichen Geschäfts-
betrieb
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